
Nordic Walking Instructor – anerkannt durch die Krankenkassen als Präventionsleistung nach § 20 SGB V
Sie werden in ein zertifiziertes Kurskonzept eingewiesen. Dieses Konzept (8 x 90 und 8 x 60 Minuten) ist bei der ZPP bereits hinterlegt und zertifiziert, so dass Sie als Kursabsolvent nur noch Ihre Grundqualifikation und das Kursleiterzertifikat hochladen müssen. Digitale Unterlagen, Stundenbilder, TN-Unterlagen werden ebenfalls bereitgestellt.
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